offener Mitgliederbereich


Mitgliedschaft in der Fördergesellschaft Les Beaux Arts e. V.
(Auszug aus der Satzung)

(1) Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen und sonstigen Vereinigungen des öffentlichen und privaten Rechts werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

(2) Die Mitgliedschaft berechtigt neben der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins zu einem ermäßigten Eintrittsgeld.

(3) Die Mitglieder sind dazu aufgerufen, den Vereinszweck, wie er in § 2 zum Ausdruck kommt, durch persönliche Beitrage unentgeltlich zu fördern und dazu verpflichtet, alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung mitzutragen, die zur Förderung des Vereinszwecks zu dienen bestimmt sind.

(4) Als "Fördernde Mitglieder" gelten diejenigen Mitglieder, die neben ihrem Mitgliedsbeitrag jährlich eine Spende zur Verfügung stellen, deren Mindesthöhe vom Kuratorium empfohlen wird. Für "einfache Mitglieder" bestehen über den Mitgliedsbeitrag hinaus keine weiteren Beitragspflichten, soweit Absatz (3) nicht ein anderes bestimmt.

(5) Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluß oder Tod, bei juristischen Personen oder Vereinigungen durch Austritt, Ausschluß, Konkurs oder Auflösung.

(6) Der Austritt kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende schriftlich erklärt werden.

(7) Ein Mitglied kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es trotz schriftlicher Mahnungen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder dem Verein anderweitig erheblichen Schaden zufügt. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Kuratoriums. Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Widerspruch erheben, über den die Mitgliederversammlung entscheidet. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntgabe des Ausschlusses an den Betroffenen einzulegen.

(8) Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden Beitrage oder sonstige Leistungen nicht erstattet.